Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Montag, 27. Februar 2017

gestern ist der Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung einer Gläubigerversammlung (Amtsgericht Darmstadt) in den Auslauf gelangt.

Sehr geehrte Herren Mnn und Dr. Snn,

gestern ist der Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung einer Gläubigerversammlung (Amtsgericht Darmstadt) in den Auslauf gelangt.

Mit freundlichen Grüßen 

Sonntag, 19. Februar 2017

RAe Brenner, Moser (jeweils Dr.) aus dem Hause Günther (OSA).....etwas flapsig formuliert....wes Brot ich ess dessen Lied ich sing....klar wir müssen alle Miete bezalen und essen und...und....und....


Sonntag, 19. Februar 2017

die armen gem. Vertreter....keiner mag sie....


Schluss mit Lustig



wes Brot ich ess, des Lied ich sing....aus dem höfischen Bereich

Woher kommt die Redewendung „wes Brot ich ess, des Lied ich sing“?

von Rolf-Bernhard Essig am 03.02.20093 Kommentare
Wenn Sie sich in die Zeit zurückversetzen, als es Minnesänger gab oder sich versetzen in den bürgerlichen Oswald von Wolkenstein – die waren so etwas wie feile Federn. Die hatten also tatsächlich selten eine feste Anstellung und mussten von Hof zu Hof ziehen. Dort hat man Lieder gesungen. Dieses Liedersingen – das waren nicht „alle meine Entchen“, sondern sehr oft handelte es sich um richtige Gesänge, die einen Herrscher, einen Grafen, einen Fürsten priesen und Geschichten von seinen Heldentaten erzählten.
Der Sänger musste den Ruhm dieses Adligen in seinen Liedern verewigen und dafür bekam er dann etwas Geld, eine Unterkunft, eine Ehrengabe, vielleicht auch einen schönen Ring oder so etwas. Und das hat sich übertragen, sodass man gesagt hat: Wes Brot ich ess – wenn ich also bei dem am Hofe bin, beim Herzog von Württemberg zum Beispiel – dann sing ich lieber nichts Schlechtes über den, sondern lieber etwas Positives. Denn würde ich den kritisieren, kriegte ich natürlich nichts zu essen.

RAe Brenner, Moser (jeweils Dr.) aus dem Hause Günther (OSA).....etwas flapsig formuliert....wes Brot ich ess dessen Lied ich sing....klar wir müssen alle Miete bezalen und essen und...und....und....



Samstag, 18. Februar 2017

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 11 Wx 49/14 - Rechtsmissbräuchlichkeit eines Einberufungsverlangens

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 11 Wx 49/14 - Rechtsmissbräuchlichkeit eines Einberufungsverlangens
Das OLG Karlsruhe hatte über eine Ermächtigung zur Einberufung der Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG zu entscheiden und sich insofern ausführlich mit der Prüfung der Rechtsmissbräuchlichkeit eines Einberufungsverlangens auseinandergesetzt. Das OLG stellte fest, dass das Einberufungsverlangen Schranken unterliegt. Diese ergeben sich aus der zwischen der AG und den Aktionären bestehenden Treubindungen. Um jedoch den Minderheitenschutz, dem das Einberufungsrecht dient, nicht zu gefährden, dürfe ein Rechtsmissbrauch nur zurückhaltend angenommen werden. Ein Missbrauch sei etwa dann gegeben, wenn das angestrebte Ziel nicht zu erreichen sei, Dringlichkeit nur vorgeschoben werde, über den vorgeschlagenen Gegenstand erst kürzlich beraten wurde oder ein gesetz- oder satzungswidriger Beschluss gefasst werden solle.

Mittwoch, 15. Februar 2017

Daten auf dem Sachstandsbericht // ich frage mich immer mehr weshalb Günter das Ding erst einen Monat später auf meine Intervention hin verteilt hat....



Wer kannte wann den neusten Sachstandsbericht ?

Wann hat OSA den bekommen....

bei Gericht ist er zum Jahreswechsel eingelangt...

die Umsätze in Ddorf.....nicht sehr hoch....relativ zu den Vormonaten sehr hoch....es ist aber auch keine Frage der Beträge sondern des Prinzips das Insiderhandel geächtet ist....


Ich kann mich nicht des Eindruckes erwehren das der letzte Sachstandsbericht Plathner (2/16) einem auserlesenen Kreis von Gleichen (gleicher als der Rest) vorgelegen hat die aus den positiven Perspektiven des Berichtes Handlungsanweisungen generiert haben.....!!!!


EMB Consulting GmbH


Mittwoch, 8. Februar 2017

ggggg. Vertreter Wagner....warm anziehen....und im Pflichtenheft eines gemeinsamen Vertreters nachlesen....// Klage meinerseits gegen sie ist bereits anhängig...


Diese Insolvenzverfahren stellen sich doch immer wieder als kleine Haifischbecken dar wo jeder jeden verklagt und versucht Happen zu erwischen.....

One Square Advisory Services GmbH: Penell GmbH: Klage des Treuhänders MSW GmbH gegen den gemeinsamen Vertreter vom Landgericht München abgewiesen; Ansprüche gegen den Sicherheitentreuhänder in der Prüfung
DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe One Square Advisory Services GmbH: Penell GmbH: Klage des Treuhänders MSW GmbH gegen den gemeinsamen Vertreter vom Landgericht München abgewiesen; Ansprüche gegen den Sicherheitentreuhänder in der Prüfung
08.02.2017 / 10:21 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

München, 08. Februar 2016 - Eine von der Sicherheitentreuhänderin MSW GmbH gegen die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter der Gläubiger der EUR 5.000.000,00 7,75 % Anleihe der Penell GmbH (ISIN DE000A11QQ82 / WKN A11QQ8) (die "Anleihe") wegen angeblicher Pflichtverletzung erhobene Klage vor dem Landgericht München I wurde mit Urteil vom 1. Februar 2017 (Az.: 30 O 4564/16) abgewiesen.
Das Landgericht München I sah keine Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen, erforderliche Kausalitäten oder Schäden und wies die Klage vollumfänglich ab.
Nach Einschätzung der One Square Advisory Services GmbH erhob die Sicherheitentreuhänderin MSW GmbH diese von Beginn an aussichtslose Klage nur deshalb, um von eigenen Pflichtversäumnissen abzulenken. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Kosten für dieses überflüssige Verfahren von der Sicherheitentreuhänderin aus dem Sicherungsgut zum Nachteil der Anleihegläubiger entnommen werden.
Der gemeinsame Vertreter lässt daher derzeit Ansprüche gegen die MSW GmbH als Sicherheitentreuhänderin prüfen. Interessierte Anleihegläubiger können sich für weitere Informationen an die One Square Advisory Services GmbH wenden.
Kontakt: One Square Advisory Services GmbH Theatinerstr. 36 80333 München Fax: +49 89 15 98 98 22 penell@onesquareadvisors.com www.onesquareadvisors.com

08.02.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

542769 08.02.2017
AXC0074 2017-02-08/10:21

© 2017 dpa-AFX

Donnerstag, 2. Februar 2017

Horst Mantay, MSW GmbH: „Die Familie Penell hat über Jahre hinweg die Wertansätze in der Bilanz manipuliert!“


Horst Mantay, MSW GmbH: „Die Familie Penell hat über Jahre hinweg die Wertansätze in der Bilanz manipuliert!“


Horst Mantay, Geschäftsführer, MSW GmbH
Horst Mantay, Geschäftsführer, MSW GmbH
Mit dem von der MSW GmbH erstellten Sanierungsgutachten, das von Penell selbst in Auftrag gegeben wurde, sollten „die wirklichen Werte sowie die Rahmenbedingungen einer etwaigen Fortführungsprognose der Penell GmbH“ genau untersucht werden. Im Ergebnis kam MSW zu der wenig überraschenden Erkenntnis, dass für den Elektronikversorger keine positive Unternehmens-Fortführungsprognose bestehe. Allerdings förderte das Gutachten weitaus Brisanteres zu Tage. Im Gespräch mit BondGuide zeichnet MSW-Geschäftsführer Horst Mantay das Bild von einem Unternehmen, das sich schon länger in einer tiefen Krise befand und offenbar nur durch dolose Praktiken und konsequentes Misswirtschaften seiner frühzeitigen Insolvenz entziehen konnte.
BondGuide: Herr Mantay, MSW war bei der inzwischen insolventen Penell GmbH als Sicherheitentreuhänder für die Anleihegläubiger bestellt. Was genau muss man sich darunter eigentlich vorstellen?
Mantay: Wir als Treuhänder sollten die Sicherheiten verwalten, die Penell den Anleihegläubigern zur Verfügung gestellt hatte. Wir hatten dabei keinen Prüfauftrag im engeren Sinne, sondern sollten entsprechend dem Treuhandauftrag „nur“ einmal wöchentlich die durch die Vertreter der Penell GmbH ermittelten Kupfergewichte mit einem Börsenwert versehen. Dieser Wert war in Euro umzurechnen. Die eigentliche Prüfungshandlung gemäß Wertpapierprospekt bestand darin, den ermittelten Kupferwert mit dem Wert der Anleihe zu vergleichen. Der Treuhandvertrag sah hierzu vor, dass der Kupferwert 125% des Anleihevolumens nicht unterschreiten dürfe. Die Ergebnisse dieser formalen Prüfung wurden wöchentlich zunächst von MSW an Penell und sodann vom Unternehmen an FERI EuroRating als mandatierte Ratingagentur übermittelt. In den wöchentlichen „Wertfeststellungen“ wurde stets festgehalten, dass MSW als Treuhänder weder am Zustandekommen der vorgelegten Kupfergewichte beteiligt war noch diesen Vorgang prüferisch begleitete.
BondGuide: Nach der Aufdeckung massiver Bestandsabweichungen im Penell-Warenlager wurde MSW mit der Aufarbeitung der Vorgänge im Wege eines Sanierungsgutachtens beauftragt – was förderten Ihre Untersuchungen zu Tage?
Mantay: Eine Fortführungsprognose konnte im Ergebnis unserer Arbeiten nicht gegeben werden. Durch die Familie Penell wurden über Jahre die Wertansätze in der Bilanz manipuliert. Mindestens im Geschäftsjahr 2014/15 wurden die Umsätze durch Scheinrechnungen aufgebläht. Der Organisationsgrad der Gesellschaft ist derart auf Frau Waldtraut Penell ausgerichtet gewesen, dass eine Teilnahme am Kapitalmarkt rückblickend von Anfang an als eher abenteuerlich zu bezeichnen war. In Anbetracht der Manipulationen durch die Urheber, die Familie Penell, sind allerdings auch die Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer, des langjährigen Steuerberaters, der Hausbank und der jeweiligen Emissionsbegleiter kritisch zu hinterfragen.
BondGuide: Wie lauten Ihre Ergebnisse in puncto Wertabweichung im Vorratsvermögen – konnte der vermeintlich verloren gegangene „Kupferschatz“ doch noch aufgefunden werden?
Mantay: Kurz gesagt: Nein, der Kupferschatz konnte „nicht gefunden“ werden! Insofern betrug die Wertabweichung in Bezug auf das Gesamtwarenlager zuletzt volle 7,5 Mio. EUR.
BondGuide: Die drängendste Frage lautet nun: Wie war es möglich, dass ein offenbar schon bei Emission der Unternehmensanleihe irriger Lagerbestand auch im Nachhinein so lange unentdeckt bleiben konnte?
Mantay: Die Penell GmbH war prüfungspflichtig. Insoweit hätten Manipulationen am Vorratsbestand im Rahmen der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung aufgedeckt werden müssen. Daneben gab es einen Steuerberater, der die Jahresabschlüsse erstellte. Auch dieser hätte bei Erstellung der Bilanz auf besagte Fehler stoßen können. Zum Bilanzstichtag am 31. März 2014 gab es eine durch den Steuerberater erstellte Bilanz, die ein Vorratsvermögen von etwa 9 Mio. EUR auswies. Aus der im Sommer 2014 laufenden Jahresabschlussprüfung gab es keine Hinweise durch die Abschlussprüfer, dass dieser Wert nicht den realen Größenordnungen des Vorratsvermögens entspräche. Auch hätte man annehmen können, dass im Rahmen des Ratingprozesses der Wert der Sicherheiten eine Rolle hätte spielen müssen.

BondGuide: Für wie werthaltig erachten Sie in diesem Zusammenhang die Sicherungsübereignung des Warenlagers an die Anleihegläubiger?
Mantay: Das Warenlager hatte zum 31. Dezember 2014 einen Einkaufswert von etwa 2,3 Mio. EUR. Als ein Ergebnis unserer Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung des Sanierungsgutachtens im Januar 2015 mussten wir feststellen, das möglicherweise die DZ Bank im Rang vor den Anleihegläubigern Anspruch auf das Vorratsvermögen haben könnte. Da der DZ Bank nicht nur das Warenlager als Sicherheit eingeräumt wurde, können wir derzeit nicht beurteilen, ob die Bank die Sicherheiten aus dem Vorratsvermögen in Gänze benötigt.
logoBondGuide: Können Sie den geprellten Bondholdern eine Handlungsempfehlung geben, was sie ihrerseits angesichts dieser Fakten jetzt bestenfalls tun können?
Mantay: Ich kann den Anleihegläubigern nur empfehlen, ihre Interessen möglichst zu bündeln und gemeinsam Ansprüche geltend zu machen, die nicht Masseforderungen des Insolvenzverwalters sind. Ich denke da beispielsweise an die Hausbank, die die Anleihegläubiger wissentlich nicht darüber informiert hat, dass sie die Sicherheiten nicht erstrangig übertragen kann. In unseren Unterlagen finden sich genügend Daten, die diesen Prozess auf Schadensersatz aber auch die mögliche Geltendmachung anderer etwaig bestehender Ansprüche nicht als von vornherein vergeblich erscheinen lassen.
BondGuide: Herr Mantay, besten Dank für die aufschlussreichen und zugleich tiefblickenden Erkenntnisse!
Das Interview führte Michael Fuchs.

Zum BondGuide-Beitrag „Penell GmbH: Ein Wirtschaftskrimi in drei Teilen“ gelangen Sie 
hier.