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Freitag, 29. April 2016

Es ist immer problematisch wenn der Abstimmungsleiter mit eigenen Interessen in die Sache involviert ist.....Günther drohte die Abwahl und er wolle sich (bzw sein trustee ltd) zum Treuhänder machen....beides Sachen mit erheblicher finanzieller Auswirkung auf ihn und sein Firmenkonglomerat......fordert die Abstimmungsunterlagen an und macht euch ein eigenes Bild....und kommentiert....



One Square Advisory GmbH: Penell GmbH: Abstimmung ohne Versammlung ist beschlussunfähig

München 29. April 2016 - Die One Square Advisory Services GmbH informiert in ihrer Eigenschaft als Abstimmungsleiterin, dass die vom 25. April 2016 bis 27. April 2016 stattfindende Abstimmung ohne Versammlung der emittierten EUR 5.000.000,00, 7,75 % Schuldverschreibungen 2014/2019, zurzeit valutierend in Höhe von EUR 4.921.440,00, der Penell Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Elektrogroßhandel, Partner des Handwerks und der Industrie, Planung, Beratung und Verkauf, Ober-Ramstadt, ISIN: DE000A11QQ82 / WKN: A11QQ8, nach Auszählung aller Stimmen nicht beschlussfähig ist.

Ausweislich des Verzeichnisses der stimmberechtigten Gläubiger (Abstimmungsverzeichnis) sind dem Abstimmungsleiter 1.972 gültige Stimmen innerhalb des Abstimmungszeitraums zugegangen. Dies entspricht 39,44% der 5.000 ausstehenden Schuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 984,288.

Das nach § 18 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 3 SchVG i.V.m. § 14, 14.1 der Anleihebedingungen für die Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum von an der Abstimmung teilnehmenden Gläubigern, die wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten wurde somit nicht erreicht.

Die notarielle Niederschrift über diese Abstimmung ohne Versammlung samt Abstimmungsverzeichnis wird allen Anleihegläubigern auf Nachfrage und unter Nachweis ihrer Gläubigerstellung durch aktuellen Depotauszug gem. § 18 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 S. 3 SchVG zugänglich gemacht.

Kontakt:
One Square Advisory Services GmbH 
Theatinerstr. 36 
80333 München 
Fax: +49 89 15 98 98 22 
penell@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com

1 Kommentar:

  1. Mein Schreiben an OSA:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bitte um Übersendung der notariellen Niederschrift der Abstimmung. Mein Gläubigernachweis liegt Ihnen vor, da ich bei der Abstimmung teilgenommen habe.
    Aufgrund der Abstimmungsergebnisse bitte ich zusätzlich um die Information, ob die Gläubiger, die die Abstimmung verlangt haben überhaupt an der Abstimmung teilgenommen haben, das sieht nämlich nicht so aus. Ich würde in diesem Falle prüfen lassen inwieweit die Möglichkeit der Einberufung einer Gläubigerversammlung missbräuchlich genutzt wurde und eine Kostenrückforderung möglich ist.

    Mit freundlichen Grüßen,

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