Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Montag, 30. November 2015

Die Jungs von der Volksbank Modau sollten sich schon mal wärmer anziehen.....und sachkundigen anwaltlichen Rat einholen....

Die ersten Klagen ans LG Darmstadt sind eigetütet und werden demnächst zugestellt....

Die Verteidigungsanstrengungen der Vobaler werde ich hier bloggen....

Samstag, 28. November 2015

Volksbank Modau eG....zieh dich mal warm an...es sind verschiedene Klagen gegen dich eingereicht worden....

u. a..mit folgenden Anspruchsgrundlagen....


V. Ansprüche gegen die Banken, insbesondere die Volksbank Moldau eG

Zuletzt wäre noch an eine Inanspruchnahme der Banken, insbesondere an eine Inanspruchnahme der Volksbank Moldau eG zu denken.

Diese hat Gelder der Penell GmbH zur teilweisen Auslöse der Verbindlichkeiten angenommen, wohl wissend, dass ebendiese Gelder laut Prospekt (S.30) nur zur vollständigen Tilgung hätten bewegt werden dürfen.

Der Betrag in Höhe von rund 1,7 Mio €, welche die Penell GmbH vom Treuhandkonto der Anleger nahm, reichte insoweit lediglich zur anteiligen Tilgung der Verbindlichkeiten, welche sich zum Zeitpunkt der Anlageemission auf rund 3,34 Mio € beliefen. Wohl wissend, dass die Anleger trotz Verwertung des Geldes keine zusätzliche Übertragung der Sicherheit in Form des Warenlagerinhalts bekämen, nahm sie dennoch das Geld an.

Ob die Volksbank Moldau eG trotz unvollständiger Tilgung tatsächlich die Sicherheiten übertrug, ist derzeit noch nicht bestätigt. Hinzu kommen weiterre Unklarheiten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau aufgeklärt werden konnten. Insbesondere würde ein Wissen der Bank um den tatsächlichen Warenlagerbestand zum Zeitpunkt der Anlageemission, eine Haftung der Bank verdichten.

RA Koch

Freitag, 27. November 2015

jetzt wirds für Günter (OSA) und für die dusselige Volksbank Modau unangenehm.....da ich ca 27 % der Kupfer-Betrugsanleihe halte geht es hier für mich um richtig Geld....

MSW GmbH: Corporate News zur Anleihe der Penell GmbH i.I., Ober-Ramstadt, (WKN A11QQ8) - Aktuelle Informationen der Treuhänderin zum Sach-stand der von der Treuhänderin initiierten Maßnahmen zur Rückzahlung der Anleihe

DGAP-News: MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe/Rechtssache

2015-11-27 / 08:07
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Datum: 27. November 2015
   
 Corporate News zur Anleihe der Penell GmbH i.I., Ober-Ramstadt, (WKN A11QQ8) - Aktuelle Informationen der Treuhänderin zum Sachstand der von der Treuhänderin initiierten Maßnahmen zur Rückzahlung der Anleihe
1. Klage gegen Hausbank der Penell GmbH
Derzeit bereitet die Treuhänderin eine Schadenersatzklage gegen eine der Hausbanken der Penell GmbH vor, mittels derer bei Erfolg, ein wesentlicher Teil des Anleihebetrags an die Anleihegläubiger zurückgeführt werden könnte. Da die im Zusammenhang mit der Prozessführung anfallenden Gerichts- und Rechtsberatungskosten erheblich sein können, verhandelt die Treuhänderin die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung. Sollte diese nicht zustande kommen, ist vorgesehen, im Wege einer Teilklage zu einem positiven Ergebnis zu gelangen.
2. Schadenersatzklage wegen Pflichtversäumnissen
Im Zusammenhang mit der im Dezember 2014 an die Penell GmbH übermittelte Aufforderung zur Nachbesicherung der Anleihe hatte Herr Kurt Penell unter anderem angeboten, TEUR 300 aus seinem Privatvermögen beizusteuern. Diese Zusage hatte er unter die Bedingung der Billigung des Nachbesicherungskonzepts durch die Gläubigerversammlung gestellt. Da diese Gläubigerversammlung seinerzeit nicht einberufen wurde und somit auch keine Entscheidung über das von Herrn Penell angebotene Nachbesicherungskonzept getroffen werden konnte, ist somit dem Treuhandvermögen bzw. den Anleihegläubigern ein Schaden in Höhe von mindestens TEUR 300 entstanden, die seitens der Treuhänderin nunmehr beigetrieben werden.
3. Verwertung des Warenlagers der Penell GmbH
Die Gespräche zwischen der DZ Bank und der Treuhänderin bezüglich der Aufteilung des Verwertungserlöses des Warenlagers sind nicht abgeschlossen. Ein durch den Insolvenzverwalter zugesagtes Rechtsgutachten zu dieser Thematik wurde der Treuhänderin bis heute nicht vorgelegt. Die Treuhänderin hat ihre Rechtsauffassung, dass wesentliche Teile des Verwertungserlöses den Anleihegläubigern zustehen, schriftlich vorgetragen.
Über die erzielten Ergebnisse im Zusammenhang mit den o.g. Maßnahmen sowie über weitere aktuelle Entwicklungen wird die Treuhänderin jeweils zeitnah informieren.
MSW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft


2015-11-27 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de undhttp://www.dgap.de