Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Dienstag, 19. Mai 2015

Übertragbar auf Penell // MIFA war genauso ein Betrugsbond wie Penell

Sehr geehrte Anleihegläubiger,

wir weisen nochmals darauf hin, dass der gemeinsame Vertreter im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle nur die Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG auf Rückzahlung und Zinszahlung aus der Anleihe anmelden kann.

Etwaige über diese Rückzahlungs- und Zinsansprüche hinausgehende Schadenersatzforderungen gegen die Gesellschaft, also die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, müssen Sie beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle mit Nachweis der Höhe des eingetretenen Schadens anmelden. Diese Anmeldung erfolgt schriftlich unter Beifügung geeigneter Nachweise beim Insolvenzverwalter Prof. Dr. Flöther, Franzosenweg 20, 06112 Halle. Das Anmeldeformular finden Sie im Anhang.

Etwaige Ansprüche, die sich nicht gegen die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG richten, können gegenüber dem Insolvenzverwalter und im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht und folglich auch nicht zur Tabelle angemeldet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche. Bitte wenden Sie sich dazu an mifa@onesquareadvisors.com.

Mit freundlichen Grüßen/ kind regards

Alexander Sperl

One Square Advisory Services GmbH
- Team MIFA -
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
fax     +49-89-15 98 98-22
email mifa@onesquareadvisors.com

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen