Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Montag, 18. Mai 2015

Lockere Serie über die Klageoptionen der verschiedenen Anlegerschutzanwälte.....berichtet mir bitte über eure Erfahrungen.....damit wir die geeigneten auswählen können....rolfjkoch@web.de

Hallo Rolf,
 
zur Info, ich hatte heute ein Telefonat mit RA Cäsar-Preller.
Es ging um mögliche Klageoptionen und wie er mich in dem Fall vertreten kann.
Kurzum: er sieht genau 1 Option, nämlich eine Klage gegen Kurt Penell und ggf. seine Mutter.
Meine Frage nach möglichen Ansprüchen gegen VB Modau und andere zahlungskräftige Helfershelfer verneinte er, das wäre aus seiner Sicht aussichtslos.
Mein Hinweis, daß K. Penell möglicherweise gar nicht zahlungsfähig ist wenn sich alle auf ihn einschießen beantwortete er lakonisch mit : ja, das könnte natürlich passieren.
Von Klägergemeinschaft hält er nichts, er möchte jeden Kläger mit seiner Expertise in einer Individualklage betreuen.
 
Meine Meinung:
- eine Klage gegen Kurti Penell ist wie das sprichwörtliche "Oma-Blatt" im Skat, das ist keine Kunst, dieses Blatt zu spielen
- mit null Risiko und wenig Aufwand den größtmöglichen Profit machen
- wenn Kurti nicht zahlen kann, bedauerliches Pech für den Mandanten, man hat ihn ja vorher aufgeklärt
- mit gewonnenen "Oma"-Prozessen kann man später gut Werbung machen.
 
Diese Anlegerschutz-Adresse kann man also getrost vergessen, Showmaker.
 
Gruß

1 Kommentar:

  1. Dieses Telefonat hatte ich bereits im Dezember 2014.
    Komisch, dass ich exakt zu der selben Meinung gekommen bin!

    AntwortenLöschen